Ausschuss Kita

Neben ihrer Mitwirkungsmöglichkeit im Verein haben alle in einer Kinderbetreuungseinrichtung vertretenen Interessengruppen (Eltern, Mitarbeiter, Träger) auch eine gesetzlich garantierte, direkte Mitwirkungs- und Mitbestimmungsmöglichkeit in jeder Einrichtung in Form von Kita-Ausschüssen. Sie tragen ihren Namen unabhängig von der Einrichtung, daher gibt es auch für den Hort einen Kita-Ausschuss. Da es sich um ein Mitbestimmungsgremium aus dem Kitagesetz handelt, werden die Zusammensetzung der Ausschüsse und deren Funktion ebenfalls gesetzlich festgelegt.

Zusammensetzung:

Die Kita-Ausschüsse werden paritätisch mit gewählten Mitgliedern der Elternvertreter, der Mitarbeiter und des Vorstandes besetzt.

Kita Ausschuß

Auch bei allen Abstimmungen gilt die Drittelparität, d.h. alle vertretenen Gruppen haben die gleiche Anzahl an Stimmen. Leitende Mitarbeiter dürfen aufgrund eines möglichen Interessenkonfliktes nicht Mitglied des Ausschusses sein. Hier gibt es in den Einrichtungen des Spatzennestes eine abweichende Regelung, bei der die pädagogischen Leitungen und die Verwaltungsleitung Mitglied der Ausschüsse mit Rede- jedoch ohne Stimmrecht sind.

Aufgaben des Kita-Ausschusses:

Die Kita-Ausschüsse stellen das oberste Beschlussorgan dar, wenn es um Fragen des Betriebes der Einrichtungen geht (Öffnungzeiten, Schließtage, Ferien, Ausflüge, Projekte usw.). Aufgrund des Charakters des Spatzennestes als Elterninitiative gibt der Vorstand darüber hinaus Teile seiner Entscheidungskompetenzen an die Ausschüsse ab oder holt vor Vorstandssitzungen ein Meinungsbild innerhalb der Ausschüsse ein. Nicht zu den Aufgaben der Kita-Ausschüsse gehören alle Ausgabenfragen sowie Personalentscheidungen (Haushalts- und Personalrecht des Vorstandes).

Arbeitsweise der Kita-Ausschüsse:

Die Kita-Ausschüsse tagen in regelmäßigen Abständen, meistens alle 12 oder 15 Wochen. Anträge oder Tagesordnungspunkte können von allen Mitgliedern gestellt werden. Meistens werden sie von einer Gruppe (Eltern oder Erzieher) vorbereitet, eingebracht und vorgestellt. Regelmäßig berichtet der Vorstand über seine Tätigkeit. Obwohl bei Abstimmungen das Mehrheitsprinzip gilt, wird in der Regel versucht, die Fragen im Konsens aller Interessengruppen zu entscheiden.