Anmeldung Kita Spatzennest

Zum Erhalt eines Kitaplatzes benötigen Sie in der Stadt Potsdam einen entsprechenden Anspruchsnachweis des Jugendamtes. Die Kita Spatzennest verfügt über 83 Bertreuungsplätze in der Tristanstraße und 36 Betreuungsplätze in der Vorschule. Je nachdem, wie viele Kinder aus der Vorschule in die Schule wechseln, variiert die Zahl freier Plätze pro Jahr um 20. In der Regel haben wir für diese Plätze deutlich mehr Nachfragen. Aus diesem Grund führen wir eine Interessentenliste, nach der die Plätze vergeben werden.

Vergabe von Betreuungsplätzen - Erstkontakt:

Wenn Sie ihr Kind im Spatzennest betreuen lassen möchten, können Sie uns diesen Wunsch telefonisch, schriftlich, per Fax oder per E-mail mit dem hinterlegten Formblatt mitteilen. Unsere Verwaltungsleitung Frau Stahl setzt sich dann mit ihnen in Verbindung und ermittelt, ab wann die Betreuung beginnen soll. Anschließend nehmen wir sie in unsere Interessentenliste auf, und informieren Sie hierüber schriftlich.


Vergabe von Betreuungsplätzen - Platzvergabe:

Wenn Sie auf der Vormerkliste stehen, nehmen wir regelmäßig mit Ihnen Kontakt auf und laden Sie auch schon zu Ereignissen wie dem Tag der offenen Tür o.ä. ein. Bitte haben Sie Geduld und rufen Sie uns bei Rückfragen an. Die endgültige Zahl freier Plätze kennen wir auch erst, wenn wir wissen, wie viele Kinder sich definitiv in der Schule angemeldet und ihren Kitavertrag gekündigt haben.

Zum Schluss noch eine Bitte: Wenn Sie sich zwischenzeitlich gegen eine Betreuung in der Kita Spatzennest entschieden haben, teilen Sie uns dies doch bitte kurz mit. Nur so können wir anderen Eltern und Familien eine realistische Einschätzung der Situation auf der Vormerkliste vermitteln.

Betreuungsvertrag Kita

Bitte beachten Sie:

Unabhängig vom Elternbeitrag entstehen für Sie Kosten für die tägliche Verpflegung. Diese wird in unserer eigenen Küche frisch hergestellt (s. Essen & Küche). Das Herstellen der Mahlzeiten wird durch die Stadt Potsdam gefördert. Diese Förderung geben wir zwar an die Familien weiter, als Elternbeitrag verbleibt jedoch ein Restbetrag in Höhe von € 3,00 € pro Tag. Bei der Berechnung des Essensgeldes wird jeder Monat unabhängig von der tatsächlichen Anzahl der Kalendertage mit 20 Berechnungstagen bewertet. Daraus ergibt sich ein monatlich pauschales Essensgeld in Höhe von 60,00 € das gemeinsam mit dem Elternbeitrag zu entrichten ist.

Das Essengeld wird erstattet, sobald das Kind an 5 aufeinander folgenden Arbeitstagen (Feiertage zählen nicht mit) nicht in der Einrichtung war und von den Eltern rechtzeitig (8:45 Uhr) abgemeldet wurde. Bitte reichen Sie den Antrag bis zum 15. des ersten Monats eines neuen Quartals für das letzte Quartal beim zuständigen Erzieher ein, dieser wird den Antrag an die Verwaltung weiterleiten.