Vereinsumlage

Wozu wird eine Vereinsumlage erhoben:

Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Elternbeiträgen wird im Verein Spatzennest e.V. eine Vereinsumlage erhoben. Diese hat formal nichts mit den gesetzlichen Elternbeiträgen der einzelnen Einrichtungen zu tun, stellt jedoch eine obligatorische Zahlung dar. Hintergrund dieser Regelung sind folgende Tatsachen:

  • Im Zuschuss- und Finanzierungsumfang der Stadt Potsdam ist für Kindertagesstätten der sogenannte „Betreuungsmindestumfang“ abgesichert. Dieser Mindestumfang betrifft sowohl die inhaltliche Arbeit der Einrichtung als auch die Personalausstattung der Einrichtungen.
  • Beide Einrichtungen des Vereins Spatzennest bieten ihre inhaltlichen Leistungen nicht nach diesen Vorgaben, sondern auf Basis der von den Vorgaben des Teams und Elternwünschen getragenen pädagogischen Konzeption an. Diese geht über den staatliche geförderten „Mindestumfang“ hinaus und beinhaltet beispielsweise im Bereich des Kindergartens Angebote wie musikalische und fremdsprachliche Bildung, Tanz, den Bauernhof oder im Bereich des Hortes ebenfalls ein fremdsprachliches Angebot sowie Kurse, die im Einzel- oder Doppelunterricht geführt werden.
  • Darüber hinaus setzt der Verein Spatzennest in seinen Einrichtungen wesentlich mehr als das gesetzlich vorgeschriebene, pädagogische Personal ein. Hierzu zählen zusätzliche Erzieher / Erzieherinnen, teils in Ausbildung, sowie Kursleiter mit besonderer Qualifikation, beispielsweise in den Bereichen Fremdsprache, Tanz, Musik sowie Hausaufgabenförderung und –Hilfe, Stoff & Textil u.a.
  • Diese Aktivitäten führen in den Einrichtungen zu einem wesentlich günstigeren Betreuungsschlüssel als dem gesetzlich vorgegebenen 1:10 im Mittel der Kita, beziehungsweise 1:15 im Hort (ohne Krankheitsausfälle).
  • Die Mehrkosten durch diesen Aufwand werden durch die gesetzliche Förderung nur zum Teil gedeckt. Aus diesem Grund bieten viele andere Kindertagesstätten entsprechende Aktivitäten als Kurse an, bei denen die Eltern gesonderte Verträge mit den jeweiligen Anbietern schließen und auch bezahlen.
  • Diese Regelung wurde im Spatzennest im Jahr 2010 zugunsten einer einheitlichen „all-inclusive“- Leistung abgeschafft. Grundgedanke war der Wunsch, zum einen alle Kinder unabhängig von Extraverträgen an diesen Leistungen teilhaben zu lassen, zum anderen sämtliche Angebote zentral durch den Verein zu organisieren und damit besser in den Alltag einzupassen.
  • Verträge werden seitdem zwischen den Kursleitern und dem Verein geschlossen, die Bezahlung erfolgt ebenfalls über den Verein, die Kursleiter nehmen damit die Stellung zusätzlicher, pädagogischer Mitarbeiter ein. Grundsätzlich habe alle Kinder, unabhängig von Zusatzvereinbarungen und damit von den finanziellen Möglichkeiten der Familien, Zugang zu allen Kursen und Bildungsangeboten.
  • Für diese „all-inclusive“- Leistung zahlen alle Eltern der Einrichtung eine einkommesabhängige Umlage in Höhe von 5 bis 25 Euro pro Monat. Das entspricht in der Maximalhöhe dem Gegenwert eines komplementären Angebotes.

Warum werden diese Kosten nicht mit dem Elternbeitrag erhoben ?

Die Erhebung und die Höhe der Elternbeiträge ist gesetzlich geregelt. Dabei werden von der Stadt Potsdam über einen errechneten Durchschnittssatz hinaus anfallende Elternbeiträge mit der staatlichen Förderung verrechnet. Für die Kita Spatzennest und den Hort Traumzauberbaum bedeutet dies, dass ein Aufschlag der Umlage auf den Elternbeitrag nicht den Einrichtungen zugute kommen würde, sondern im Rahmen der Jahresberechnung von der Stadt Potsdam einbehalten würde. Aus diesem Grund haben wir die Rechtsform einer Vereinumlage gewählt und per Mitgliederversammlung beschlossen.

Die individuelle Höhe der Umlage können Sie den nachstehenden Tabellen entnehmen. Sollten Sie die Umlage aus finanziellen Gründen nicht zahlen können, wenden Sie sich bitte an die Verwaltung, da anders als beim Elternbeitrag nicht die Stadt Potsdam, sondern der Verein Spatzennest verantwortlich ist.

Umlagenhöhe Kita:

  • bei Einkommen bis 32.000,00€/jährlich = 20,00€ monatlich
  • bei Einkommen bis 62.000,00€/jährlich = 25,00€ monatlich
  • bei Einkommen über 62.000,00€/jährlich = 30,00€ monatlich

Umlagenhöhe Hort:

  • bei Einkommen bis 32.000,00€/jährlich = 7,00€ monatlich
  • bei Einkommen bis 62.000,00€/jährlich = 10,00€ monatlich
  • bei Einkommen über 62.000,00€/jährlich = 15,00€ monatlich