Rolle des Hortes in der VHG

Durch die Einführung der VHG änderte sich das Tätigkeitsbild des Hortes. An Stelle einer inhaltlich mehr oder weniger selbstständigen Kinderbetreuung vor und nach der Schule, sind die pädagogischen Mitarbeiter des Hortes auch während des Unterrichts (Block II) sowie der individuellen Lern- und Hausaufgabenzeit (Block III) eingesetzt. Inhaltlich existiert dadurch eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen Lehrern und Erziehern. So können beispielsweise die Themen des Unterrichts mit den Kursinhalten des Hortes besser abgestimmt werden. Der Hort übernimmt darüber hinaus die Betreuung der Kinder vor und nach der VHG (06.00 Uhr – 07.50 Uhr, 15:30 Uhr – 17.00 Uhr)und an den Nicht-VHG- Tagen (Monatg, Freitag), in den Ferien und an schulfreien Tagen. Unter einem „verlässlichen“ Angebot wird in diesem Zusammenhang ein Kurs oder eine Arbeitsgemeinschaft verstanden, die auf jeden Fall am angekündigten Tag zur angekündigten Zeit stattfindet. Die Veranstaltung ist also unabhängig von Tag, Witterung oder etwaiger Krankheit des Kursleiters. Für Sie als Eltern bedeutet dies,dass Ihr Kind ist in dieser Zeit mit Sicherheit betreut wird.

Für die Gewährleistung der Verlässlichkeit ist innerhalb der VHG nicht die Schule, sondern der jeweilige Kursanbieter verantwortlich. Im Zweifel müssen Sie bei einem Kursanbieter nachfragen, ob es sich um ein verlässliches Angebot handelt und was im Vertretungs- oder Krankheitsfall geplant ist. Ausfälle innerhalb des Hortes Traumzauberbaum werden in jedem Fall durch Vertretung gelöst.

Alle Kurs- und Betreuungsangebote des Hortes Traumzauberbaum sind daher verlässliche Angebote.