Meist Gestellte Fragen
A
Vorab info von den Eltern
Die Sicherheit und das Wohlergehen aller Kinder in unseren Einrichtungen liegt uns am Herzen, deshalb ist es wichtig, Allergien und Unverträglichkeiten zeitnah zu melden.
Um eine bedarfsgerechte Verpflegung Ihrer Kinder gestalten zu können, ist eine schriftliche Information/ Bescheinigung des Kinderarztes erforderlich.
Bitte informieren Sie unbedingt die Leitung und die Bezugsfachkraft Ihrer Kinder (bei Vertragsabschluss bzw. bei Neuerkrankung.
In unseren Eirichtungen ist jeder willkommen! Wir glauben, dass jeder Mensch einzigartig und wertvoll ist und das Recht auf eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben hat. Antidiskriminierung bedeutet für uns, Vorurteile abzubauen und ein respektvolles Miteinander zu fördern.
Vor Aufnahme Ihres Kindes in unsere Einrichtungen (Kita und Vorschule), muss ihr Kind ärztlich untersucht werden. Die Bescheinigung darf nicht älter als eine Woche sein und muss in der Einrichtung am ersten Tag an die Leitung abgegeben werden.
B
Im Sommer bei warmem Wetter können die Kinder im Garten der Einrichtungen plantschen und mit Wasser spielen. Die Hortkinder, die schwimmen können, gehen im See baden. Alle Kinder tragen eine Badebekleidung. Die Eltern sind für die Badebekleidung ihrer Kinder verantwortlich und entscheiden welche Kleidung ihr Kind tragen soll.
Die Badeerlaubnis für unsere Hortkinder wird mit Vertragsunterzeichnung erteilt. Die Erlaubnis kann jederzeit schriftlich widerrufen werden und ist unter Formulare Hort zu finden.
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Die Elternbeiträge werden jährlich im Dezember abgefragt und geprüft.
Das dafür vorgesehene Formular finden sie unter Formulare
Seit dem 29.07.2024 ist der neue Bildungsplan-die erweiterten Grundsätze elementarer Bildung in Brandenburg in Kraft getreten. Es sind unsere Leitlinien für das pädagogische Handeln in unseren Einrichtungen.
Vor Aufnahme Ihres Kindes wird zwischen Ihnen und dem Spatzennest der Betreuungsvertag unterzeichnet. Er regelt die wichtigsten Aspekte der Zusammenarbeit zwischen Ihnen als Eltern und der Einrichtung.
Die Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) unterstützen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen die eine Kindertageseinrichtung, eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung bekommen. Mit den Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten sie bessere Möglichkeiten am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Gefördert werden verschiedene Kita-, Schul- und Freizeitangebote. Die BuT-Leistungen können Sie direkt bei der Landeshauptstadt Potsdam beantragen.
Welche Angebote werden unterstützt?
Mit den BuT-Leistungen können folgende Angebote in Schulen und Kindertageseinrichtungen sowie aus dem Bereich Freizeit und Sport in Anspruch genommen werden:
Leistungen für Bildung und Teilhabe
- eintägige Ausflüge und mehrtätige Kita- bzw. Klassenfahrten
persönlicher Schulbedarf*
Schülerbeförderung
Lernförderung (Nachhilfe)
Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung
Alle Informationen und Anträge finden Sie auf
Bildung und Teilhabe | Landeshauptstadt Potsdam
Nur schriftlich per Mail wenn nicht in stammdaten
D
In unseren Portfolios führen wir die Entwicklung Ihres Kindes. Sie erhalten jederzeit die Möglichkeit in das Portfolio IHRES Kindes Einblick. Das Portfolio wird mit Beginn des ersten Tages in unserer Einrichtung angelegt und bis zum Ende der Kitazeit als Dokumentationslage für die Entwicklungsgespräche genutzt. Ihre Kinder arbeiten gemeinsam mit den Erzieher*innen an ihrem Portfolio.
E
Bitte planen Sie ausreichend Zeit für die Eingewöhnung Ihres Kindes in die Kita.
Die Betreuung kann nicht erst an dem Tag beginnen, an dem Sie als Eltern/ Sorgeberechtigte z. B. wieder ihre Arbeit aufnehmen wollen. Kinder benötigen eine behutsame und von den Eltern/ Sorgeberechtigte begleitete Eingewöhnung in die Kita, um Vertrauen in die neue Umgebung, die anderen Kinder und zu den Pädagogen: innen zu entwickeln.
Mit Beginn des Schuljahres 2010/2011 hat die Elterninitiative Spatzennest e.V. die Mittagsversorgung für alle Spatzennestkinder, Schüler und Mitarbeiter in Groß Glienicke übernommen.
Die Zusammenstellung der Lebensmittel und Mahlzeiten orientiert sich an den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE), den DACH-Referenzwerten und deren Umsetzung in der optimierten Mischkost (optimix) des Dortmunder Forschungsinstitutes für Kinderernährung. Wir kochen täglich frisch nach dem sogenannten Frisch-/Mischsytem bei dem sowohl frische als auch vorgefertigte, gefrorene Produkte verwendet werden.
Sie können das Mittagessen jederzeit probieren. Sprechen Sie dazu gerne unsere Leitungen der Einrichtungen an.
Einmal im Jahr nach dem Geburtstag Ihrer Kinder finden Eltern- und Entwicklungsgespräche in der Kita statt. Hier besprechen wir die Entwicklung Ihrer Kinder und mögliche Fördermaßnahmen.
Im Hort finden jährlich Elterngespräche mit den jeweiligen zuständigen Pädagogen statt.
- 7 Absatz 1 und 2 MBJS – Kindertagesstätten-Ausschuss
(1) In jeder Kindertagesstätte soll ein Kindertagesstätten-Ausschuss gebildet werden. Er be- steht zu drei gleichen Teilen aus Mitgliedern, die vom Träger benannt sind, und aus Mitgliedern, die aus dem Kreis der Beschäftigten und dem Kreis der Eltern gewählt werden.
(2) Der Kindertagesstätten-Ausschuss beschließt über pädagogische und organisatorische Angelegenheiten der Kindertagesstätte, insbesondere über die pädagogische Konzeption und er berät den Träger hinsichtlich bedarfsgerechter Öffnungszeiten. Die Finanzhoheit des Trägers, seine personalrechtliche Zuständigkeit und seine Selbstständigkeit in Zielsetzung und Durchführung der Aufgaben bleiben hiervon unberührt.
Im Spatzennest werden Elternvertreter aus jeder Betreuungsgruppe für jeweils ein Jahr gewählt. Die Aufgaben der Elternvertreter sind:
- Vertretung der Elternschaft in der jeweiligen Betreuungsgruppe
- Bestimmung der Vertreter für die beiden Kitaausschüsse (Kita und Hort)
- Organisierung von Festen, zusammen mit den Erziehern, und Gruppenkassen
Um das Wohl aller Kinder und Mitarbeitenden zu gewährleisten, möchten wir Sie bitten, Ihre Kinder bei Anzeichen von Unwohlsein oder Erkrankung zu Hause zu behalten. Unsere pädagogischen Fachkräfte dürfen keine kranken Kinder aufnehmen.
Sollte sich der Gesundheitszustand Ihres Kindes während der Betreuungszeit in unseren Einrichtungen verschlechtern, werden Sie informiert und sie sind verpflichtet, ihr Kind unverzüglich aus der Einrichtung abzuholen.
So können wir gemeinsam dazu beitragen, die Verbreitung von Krankheiten zu verhindern und die Gesundheit aller Kinder in den Einrichtungen zu schützen.
Hinweise zu häufigen Erkrankungen:
Fieber
Fieber ist eine Reaktion des Körpers auf eine Entzündung. Kinder mit Fieber können nicht in unseren Einrichtungen betreut werden, gleich welcher Ursache das Fieber ist. Bei Fieber (38 Grad) ist eine Betreuung in unserer Einrichtung erst nach 48 Stunden fieberfrei ohne Fieberhaft (und anderen eingeschränkten Symptomen) wieder möglich.
Durchfall und Erbrechen
Bei mehrmaligem Durchfall oder Erbrechen (3x) ist Ihr Kind sofort aus der Einrichtung abzuholen. Um weitere Ansteckungen zu vermeiden, muss ihr Kind 48 Stunden frei von Symptomen sein und kann dann die Einrichtung wieder besuchen.
Kopfläuse
Bei Läusen halten wir uns an die Empfehlungen des RKI-Ratgebers
Ein Kind, das von Kopfläusen befallen ist, kann nach der ersten Behandlung mit medizinisch geprüftem und zugelassenen Anti-Läuse-Mittel (aus der Apotheke) und entsprechendem Auskämmen und Waschen wieder die Einrichtung besuchen. Die Nachbehandlung muss wie auf dem Beilagezettel des Präparates angegeben durchgeführt werden. Ein Nachweis der Behandlung ist der Einrichtung vorzulegen.
Infektionserkrankungen
Infektionskrankheiten nach § 6 IfSG sind meldepflichtig und müssen dem Gesundheitsamt gemeldet werden. Das Gesundheitsamt ordnet Anweisungen an, die sofort umzusetzen sind. Nach Infektionserkrankung des § 6
Nach Infektionskrankheiten nach § 6 IfSG , ist an dem Tag der Wiederaufnahme in die Einrichtung eine ärztliche Gesundschreibung erforderlich.
Schnupfen und Husten
Eine laufende Nase ist vor allem bei Kita-Kindern nahezu Dauerzustand in den kälteren Monaten. Die Farbe des Sekrets sagt nichts über die Ansteckungsgefahr oder die Schwere der Erkrankung aus.
Husten kann vor allem nach Ablauf einer Infektion noch längere Zeit andauern, wenn die Atemwege noch gereizt sind. Es besteht dann keine erhöhte Ansteckungsgefahr mehr.
Beide Symptome sind meist durch diverse Viren verursacht, von denen in der Regel nur wenig
Ein Kind mit Schnupfen oder Husten kann somit betreut werden, sofern es sich in der Lage befindet, am normalen Kita-Alltag teilzunehmen – bspw. kein Fieber oder keine Luftnot hat.
Das Essengeld wird erstattet, sobald das Kind an 5 aufeinander folgenden Öffnungstagen nicht in der Einrichtung war und von den Eltern rechtzeitig (8:45 Uhr) abgemeldet wurde.
Bitte reichen Sie den Antrag bis zum 15. des ersten Monats eines neuen Quartals für das letzte Quartal beim zuständigen Erzieher ein, dieser wird den Antrag an die Verwaltung weiterleiten.
Zu spät eingereichte Anträge werden nicht mehr berücksichtigt.
Ihr Kind nimmt automatisch mit Vertragsbeginn an der Hortspeisung teil.
Wertmarken für den kommenden Verpflegungsmonat werden Ihnen jeweils bis zum Ende des Vormonats zugesandt.
Sollen für einen Verpflegungsmonat eine von der Zahl der Verpflegungstage abweichende Menge an Wertmarken bezogen werden, ist dies dem Büro bis zum 15. des Vormonats schriftlich, nur per E-Mail buero@spatzennest.info mitzuteilen.
F
Wir gestalten gemeinsam mit den Kindern und den Eltern verschiedene Feste im Jahr. Im ersten Kitaausschuss des neuen Kitajahres wird der neue Festkalender den Elternvertreter*innen vorgestellt und anschließend abgestimmt. Siehe Festkalender
Mitglied in unserem Förderverein zu werden, bietet zahlreiche Vorteile und Möglichkeiten, sowohl für die Kinder als auch für die Gemeinschaft.
Der Förderverein trägt zur finanziellen Unterstützung der Einrichtungen bei und ermöglicht es, Projekte und Anschaffungen zu realisieren, die über das reguläre Budget und der Kitafinanzierungsrichtlinie Brandenburg hinausgehen. Durch die Unterstützung des Fördervereins profitieren die Kinder direkt von zusätzlichen Angeboten, Aktivitäten und Materialien, die ihre Entwicklung und ihr Lernen fördern. Der Förderverein organisiert häufig Feste, Ausflüge oder andere Aktivitäten, die das Gemeinschaftsgefühl stärken und den Kindern besondere Erlebnisse bieten.
Kinder brauchen auch Pause und gemeinsame Zeit mit der Familie. Dann sind sie glücklich. Wenn Ihr Kind für ein oder mehrere Tage die Einrichtung nicht besucht, dann geben Sie bitte dem Pädagogen*innen oder der Leitung Bescheid.
Für Ferienbetreuung im Hort von mehr als 4 Stunden ist ein Bescheid des Leistungsträgers (Rechtsanspruch) erforderlich, ansonsten gilt die Betreuungszeit von 4 Stunden pro Tag bzw. von 20 Stunden pro Woche in Absprache mit der Leitung.
Die Anmeldung Ihrer Kinder läuft nur über die Homepage.
Zu spät eingereichte Anmeldungen oder persönlich abgegebene Formulare werden nicht mehr berücksichtigt
Eltern dürfen von keinen anderen Kindern Fotos machen
Fotoerlaubnis ist mit dem Vertrag geregelt und kann schriftlich geändert werden.
G
Die Geburtstage Ihrer Kinder werden in unseren Einrichtungen gefeiert. Bitte besprechen Sie im Vorfeld mit dem zuständigen päd. Personal, Hortkinder feiern ihren Geburtstag in der Schulzeit.
Der Hort Traumzauberbaum hat mit der ansässigen Grundschule Hanna von Pestalozza eine Kooperation. Unsere Mitarbeiter begleiten und unterstützen die Lehrer*innen und ihre Kinder im Schulalltag. Ein gemeinsames VHG Konzept wird alle 2 Jahre gemeinsam mit der Schule evaluiert.
H
Die Einrichtungen übernehmen keine Haftung für verlorene oder beschädigte Gegenstände des Kindes. Die Einrichtungen haften nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Mitarbeiter verursacht wurden.
I
Wir empfehlen, den Impfschutz Ihrer Kinder regelmäßig zu überprüfen und auf dem neuesten Stand zu halten.
K
Für den Kitaalttag benötigt Ihr Kind alltagstaugliche,- wetter und jahreszeitliche Kleidung, eine Regenjacke mit Hose, Gummistiefel, Hausschuhe und Wechselwäsche (Unterwäsche, Socken, Shirt und Hose). Für die Sommermonate benötigen Ihre Kinder einen Sonnenhut.
Die Kleidungsstücke Ihrer Kinder dürfen keine Kordeln haben, da sie ein hohes Verletzungsrisiko mit sich bringen.
L
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M
Seit dem 01.03.2020 ist das Masernschutzgesetz in Kraft getreten. Das Gesetz sieht vor, dass alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in die Schule oder den Kindergarten die von der ständigen Impfkommission empfohlenen Masernimpfung vorweisen müssen.
Gleiches gilt für Personen, die in unseren Einrichtungen tätig sind.
Der Nachweis kann durch den Impfausweis, das Kinderuntersuchungsheft oder ärztlichen Attest erbracht werden. Ohne Nachweis ist ein Betreuen in unseren Einrichtungen nicht möglich.
Die Einnahme von Antibiotika und anderen verschreibungspflichtigen und nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten werden nicht von unseren Pädagogen*innen übernommen. Nur lebensnotwendige Medikamente, die vom Arzt bestätigt sind, können mit ausgefüllten Medikamentenformular verabreicht werden
N
In den Sommerferien werden unsere Einrichtungen für 2 Wochen geschlossen. (REGEL EINTRAGEN) Es wird eine Notbetreuung in einem unserer Häuser angeboten. Mit 1 und 2 Woche volle Woche Vorschule
P
Die Plantscherlaubnis für unsere Kitakinder wird mit Vertragsunterzeichnung erteilt. Die Erlaubnis kann jederzeit schriftlich widerrufen werden und ist unter Formulare zu finden.
Q
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Für die Betreuung ihres Kindes benötigen wir einen Rechtsanspruch
Die Eltern müssen vor Betreuungsantritt einen Betreuungsbescheid (Rechtsanspruch) des Leistungsträgers Stadt Potsdam, Fachbereich Kinder, Jugend und Familie mit den genehmigten Betreuungszeiten dem Träger einreichen. Sofern im Bescheid des Leistungsträgers eine Befristung festgeschrieben ist und die Eltern die Betreuung des Kindes weiter in Anspruch nehmen möchten, verpflichten sie sich, einen Monat vor Ablauf dieser Befristung den Nachweis für die Inanspruchnahme über den Mindestbetreuungsbedarf hinaus (6 Stunden Kita / 4 Stunden Hort), einzureichen.
Für Eltern mit Wohnsitz in Berlin muss ein gültiger Kitagutschein vorhanden und eine Kostenübernahme durch die zuständigen Jugendämter eingeholt und in der jeweiligen Einrichtung als Kopie abgegeben werden.
Änderungen des Betreuungsbedarfs sind schriftlich bei der Stadt Potsdam, Fachbereich Kinder, Jugend und Familie, einzureichen. Die Änderung tritt mit dem im Bescheid festgesetzten Datum in Kraft.
s
Der Alltag in der Kita besteht aus vielen Aktivitäten, Herausforderungen und das Zusammensein mit vielen Kindern. Das ist anstrengend und benötigt viel Energie. Deshalb sind in unserer Kita Ruhe und Schlafphasen ein fester Bestandteil in unserem Tagesablauf. Ob und wie lange Kinder schlafen, hängt individuell von den Schlafbedürfnissen eines jeden Kindes ab. Kinder, die kein Schlafbedürfnis haben, erhalten andere alternative Angeboten zur Entspannung. Sprechen Sie dazu die pädagogischen Fachkräfte an und bleiben Sie gemeinsam im Austausch.
Im Spatzennest gibt es keine längeren Schließzeiten, sondern lediglich einzelne Tage, an denen keine Betreuung stattfindet (z. B. wegen Teamfortbildung, externer Evaluation). Schließtage sind im Betreuungsvertrag geregelt. Diese werden rechtzeitig mit der Elternvertretung besprochen und bekannt gegeben. Derzeit haben wir 3 Teamtage mit dem Ausschuss beschlossen.
In den Monaten mit hoher UV-Strahlung bringen Sie bitte Ihre Kinder morgens bereits mit aufgetragenem Sonnenschutz in die Einrichtung. Dann ist die Haut geschützt. Die Pädagogen*innen cremen die Kinder am Nachmittag erneut ein. Im Sommer benötigt ihr Kind eine Kopfbedeckung, um das Kind vor der Sonne zu schützen. Der Hut oder die Kappe dürfen keine Schnüre haben.
Sprache ist ein wichtiger Baustein in der Entwicklung Ihrer Kinder. Sie ermöglicht es den Kindern, ihre Gefühle, Wünsche und Gedanken mitzuteilen, soziale Kontakte zu knüpfen und die Welt um sie herum zu verstehen. Wir begleiten und unterstützen Ihre Kinder in der sprachlichen Entwicklung indem wir Ihnen vielfältige Gelegenheiten geben, um ihre Sprachfähigkeiten zu erweitern.sprechen Sie gerne mit den Erzieherinnen – gemeinsam können wir die beste Unterstützung für Ihr Kind finden.
Das Tragen von Halsketten ist ein hohes Sicherheitsrisiko (Strangulierungsgefahr) und ist in den Einrichtungen verboten. Das Tragen von Ohrringen ist nicht erlaubt, oder müssen abgeklebt werden. (Verschluckungs- und Abrissgefahr)
Aus der Elternbeitragsordnung von 2020 geht hervor, dass bei den Abzügen der Sozialversicherungslast zwei Unterscheidungen in der Berechnung vorgenommen werden.
Einmal werden die Angestellten betrachtet, bei denen pauschal 25 % Sozialversicherungslast abgezogen werden. Andererseits werden die Beamten und Soldaten betrachtet, bei denen zuerst wie bei den Angestellten 25 % Sozialversicherungslast abgezogen und zum Ende nochmal 10 % Sozialversicherungslast wieder hinzugerechnet werden.
Genauere Erläuterungen entnehmen Sie bitte der Elternbeitragsordnung.
Das Stammdatenblatt muss 1x jährlich an den Elternabenden aktualisiert bzw. überprüft werden
Eltern sind verpflichtet jegliche Änderungen sofort mitzuteilen.
t
In Teamfortbildungen erhalten unsere pädagogischen Mitarbeitenden die Möglichkeit, ein gemeinsames Verständnis ihres pädagogischen Handelns zu erarbeiten und entlang dieser Verständigung die gemeinsame pädagogische Arbeit weiterzuentwickeln. Ihre Einrichtung wird an den Tagen der Teamfortbildung den Betreuungsbetrieb schließen und keine Kinder betreuen (siehe auch „Schließtage“).
u
Unsere Mitarbeitenden absolvieren regelmäßig Erste-Hilfe-Schulungen. Unsere Fachkräfte informieren Sie unmittelbar nach einem Unfall. Bis zu Ihrem Eintreffen wird Ihr Kind durch eine ihm vertraute pädagogische Fachkraft begleitet. Bei Zweifeln oder im Notfall wird eine Notärztin bzw. ein Notarzt angefordert. Bei Verletzungen am Kopf, auch wenn sie auf den ersten Blick nicht sichtbar sind, ziehen die pädagogischen Mitarbeitenden ggf. einen Rettungsdienst hinzu. Jeder Unfall wird in einem Unfallbuch vermerkt und mit einem Unfallbericht dokumentiert. Für eine reibungslose Nachbereitung mit Versicherungen und Behörden ist eine gegenseitige Information über eine ärztliche Diagnose und den weiteren Verlauf der Genesung sehr wichtig.
Die Umlage wurde von unseren Mitgliedern des Vereins beschlossen.
Die Umlage ersetzt die bis dahin geschlossenen Einzelverträge der Eltern mit externen Kursanbietern in Kita und Vorschule, beziehungsweise die Zuzahlung zu einzelnen Angeboten im Hort.
v
Mit dem Betreten auf unsere Einrichtungsgelände besteht für das Kind der gesetzliche Unfallschutz.
Wegeunfälle sind der Leitung sofort zu melden, damit eine Unfallanzeige fristgerecht gemeldet werden kann.
Der Verhaltenskodex in unseren Einrichtungen eine wichtige Grundlage für ein respektvolles, vertrauensvolles und sicheres Miteinander aller Personen, die in der Einrichtung tätig sind oder sie besuchen. Er soll dazu beitragen, dass sich Kinder, Eltern, Mitarbeitende und alle anderen Beteiligten wohl und geschützt fühlen.
w
Für den Alltag benötigen Ihre Kinder alltagstaugliche, wetter- und saisongerechte Kleidung, eine Regenjacke und -hose sowie Gummistiefel. Außerdem sollte immer mindestens eine weitere Garnitur Wechselkleidung (Unterwäsche und Oberbekleidung) als Ersatz für Ihr Kind vorhanden sein. Ihr Kind sollte zudem Hausschuhe mit einer rutschfesten Sohle tragen. Beschriften Sie bitte alle Kleidungsstücke und persönlichen Gegenstände Ihres Kindes. Fundsachen werden gesammelt. Es wird keine Haftung für mitgebrachte Sachen in unseren Eirichtungen übernommen.
Nach §17 Abs.2 des Kitagesetzes hat eine Einrichtung für das körperliche Wohl der Kinder zu sorgen. Unsere Kita stellt allen Kindern die notwendigen Windeln zur Verfügung. Individuelle Wünsche bezüglich der Windelauswahl können nicht berücksichtigt werden.
Bei speziellen Wünschen sleber mitbringen
Der Wundschutzbereich Windelbereich ist bei jedem Kind anders empfindlich. Nach Absprache mit den Eltern bringen die Eltern für die Kinder Wundschutzcreme mit, die es benötigen und füllen das Formular aus
Formular- Medikamentenzettel